Arbeitsrecht
Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Türkei bei Lohnforderungen, Wiedereinstellung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Ihnen wurde gekündigt und Sie wissen nicht, ob Ihnen eine Abfindung zusteht? Oder Sie sind Arbeitgeber und wollen sich ohne rechtliches Risiko trennen?
Das türkische Arbeitsrecht hat kurze Fristen und strenge Formvorschriften. Für eine Wiedereinstellung muss man etwa innerhalb eines Monats nach der Kündigung einen Mediator anrufen.
Im Arbeitsrecht unterstützen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber, von Abfindung und Kündigungsentschädigung über Wiedereinstellung bis zu Lohnforderungen und Arbeitsunfällen.
Was wir tun
- Abfindung (kıdem) und Kündigungsentschädigung (ihbar)
- Wiedereinstellungsklagen
- Überstunden-, Lohn- und Urlaubsansprüche
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Pflichtmediation
- Beratung von Arbeitgebern zu Kündigung und Verträgen
Für wen
- Gekündigte oder nicht vollständig bezahlte Arbeitnehmer
- Arbeitgeber, die Kündigungen korrekt abwickeln wollen
- Ausländische Unternehmen mit Personal in der Türkei
So arbeiten wir
- Analyse: Wir lernen Ihr Unternehmen umfassend kennen und analysieren die aktuelle Lage im Detail.
- Bewertung: Auf Basis der Daten bestimmen wir Risiken, Chancen und vorrangige Problemfelder.
- Strategie: Wir entwickeln die passende finanzielle und rechtliche Strategie für Ihr Unternehmen.
- Umsetzung: Wir setzen die Strategie um und koordinieren den Prozess.
- Begleitung: Wir verfolgen die Ergebnisse, verbessern nach und unterstützen Sie dauerhaft.
Häufige Fragen
Ist Mediation bei Arbeitsstreitigkeiten in der Türkei Pflicht?
Ja. Bei Ansprüchen aus Gesetz oder Arbeitsvertrag, einschließlich Entschädigung und Wiedereinstellung, ist die vorherige Mediation Prozessvoraussetzung. Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind ausgenommen.
Wie lange muss man für eine Abfindung gearbeitet haben?
Mindestens ein Jahr beim selben Arbeitgeber, und das Arbeitsverhältnis muss auf eine gesetzlich genannte Weise enden, vor allem durch Kündigung des Arbeitgebers ohne wichtigen Grund oder des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund.
Sehen wir uns Ihre Lage gemeinsam an
Eine kurze Nachricht genügt. Wir prüfen Ihre Anfrage und vereinbaren ein passendes Erstgespräch.
oder per E-Mail: denovafinans@gmail.com