Erbrecht

Von der Feststellung der Erben bis zur Erbteilung, vom Testament bis zum Pflichtteil begleiten wir Erbsachen in der Türkei.

Sie haben einen nahen Menschen verloren und müssen sich nun um Grundbuch, Bankkonten, Schulden und Streit unter Erben kümmern, womöglich aus dem Ausland.

Manche Rechte im türkischen Erbrecht sind an kurze Fristen gebunden. Für die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten.

Im Erbrecht unterstützen wir beim Erbschein, bei der Erbteilung, bei Testamenten und Pflichtteilsstreitigkeiten. Regelmäßig betreuen wir ausländische Erben von Immobilien in der Türkei.

Was wir tun

  • Beantragung des Erbscheins
  • Ausschlagung der Erbschaft und Fristen
  • Erbteilung und Aufhebung der Gemeinschaft
  • Testamente und Erbverträge
  • Herabsetzungsklagen zum Schutz des Pflichtteils
  • Grundbuchberichtigung bei Scheingeschäften

Für wen

  • Erben, die sich über die Teilung nicht einig sind
  • Personen, die einen möglicherweise überschuldeten Nachlass prüfen
  • Ausländische Erben von Vermögen in der Türkei

So arbeiten wir

  1. Analyse: Wir lernen Ihr Unternehmen umfassend kennen und analysieren die aktuelle Lage im Detail.
  2. Bewertung: Auf Basis der Daten bestimmen wir Risiken, Chancen und vorrangige Problemfelder.
  3. Strategie: Wir entwickeln die passende finanzielle und rechtliche Strategie für Ihr Unternehmen.
  4. Umsetzung: Wir setzen die Strategie um und koordinieren den Prozess.
  5. Begleitung: Wir verfolgen die Ergebnisse, verbessern nach und unterstützen Sie dauerhaft.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Ausschlagung einer Erbschaft in der Türkei?

Für gesetzliche Erben grundsätzlich drei Monate ab Kenntnis vom Tod (Art. 606 türkisches Zivilgesetzbuch). Die Ausschlagung wird gegenüber dem Friedensgericht erklärt.

Wo erhält man einen Erbschein in der Türkei?

Beim Notar oder beim Friedensgericht. Bei Auslandsbezug oder Streit unter den Erben kann der Gerichtsweg erforderlich sein.

Sehen wir uns Ihre Lage gemeinsam an

Eine kurze Nachricht genügt. Wir prüfen Ihre Anfrage und vereinbaren ein passendes Erstgespräch.