Familienrecht

Wir begleiten Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Güterteilung in der Türkei ruhig und mit einem klaren Plan.

Die Entscheidung zur Scheidung ist schon schwer genug. Kommen Unterhalt, Sorgerecht und Güterteilung hinzu, wird es noch belastender.

Jeder Schritt kann jahrelange Folgen haben. Ein geplantes Vorgehen ist wichtiger als schnelle, emotionale Entscheidungen.

Im Familienrecht begleiten wir Sie von der einvernehmlichen Scheidungsvereinbarung über streitige Verfahren bis zu Unterhalt, Sorgerecht und Güterrechtsauseinandersetzung. Wir unterstützen auch ausländische Staatsangehörige bei Scheidungs- und Anerkennungsfragen in der Türkei.

Was wir tun

  • Einvernehmliche Scheidung und Scheidungsvereinbarung
  • Streitige Scheidungsverfahren
  • Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Auseinandersetzung des Güterstands
  • Schutzanordnungen nach Gesetz Nr. 6284

Für wen

  • Ehegatten, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen
  • Personen in streitigen Scheidungsverfahren
  • Ausländische Staatsangehörige mit Ehe- oder Scheidungsbezug zur Türkei

So arbeiten wir

  1. Analyse: Wir lernen Ihr Unternehmen umfassend kennen und analysieren die aktuelle Lage im Detail.
  2. Bewertung: Auf Basis der Daten bestimmen wir Risiken, Chancen und vorrangige Problemfelder.
  3. Strategie: Wir entwickeln die passende finanzielle und rechtliche Strategie für Ihr Unternehmen.
  4. Umsetzung: Wir setzen die Strategie um und koordinieren den Prozess.
  5. Begleitung: Wir verfolgen die Ergebnisse, verbessern nach und unterstützen Sie dauerhaft.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat die einvernehmliche Scheidung in der Türkei?

Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben, die Ehegatten müssen gemeinsam beantragen oder einer muss die Klage des anderen annehmen, und der Richter muss beide persönlich anhören. Zudem muss er eine Vereinbarung über die finanziellen Folgen und die Kinder billigen.

Welches Gericht ist für Scheidungen in der Türkei zuständig?

Das Familiengericht. Wo es keines gibt, entscheidet das allgemeine Zivilgericht als Familiengericht. Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz eines Ehegatten oder am Ort des gemeinsamen Wohnens der letzten sechs Monate.

Sehen wir uns Ihre Lage gemeinsam an

Eine kurze Nachricht genügt. Wir prüfen Ihre Anfrage und vereinbaren ein passendes Erstgespräch.