Klage auf Aufhebung des Widerspruchs in der Türkei: Frist, Gericht

Die wirtschaftlich schwierigen Jahre haben in der Türkei zu mehr Streitigkeiten zwischen Gläubigern und Schuldnern geführt. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht fristgerecht einziehen können, greifen immer häufiger zur Zwangsvollstreckung (icra takibi).

Widerspricht der Schuldner jedoch einem titellosen Vollstreckungsverfahren (ilamsız takip), wird das Verfahren gestoppt. Ob der Widerspruch begründet ist, wird in diesem Stadium nicht geprüft.

Einer der Wege, die dem Gläubiger zur Fortsetzung bleiben, ist die Klage auf Aufhebung des Widerspruchs (itirazın iptali davası).

Was ist diese Klage, wann und wo wird sie erhoben, und welche Folgen hat sie für beide Seiten?

Was ist die Klage auf Aufhebung des Widerspruchs?

Sie ist in Art. 67 des türkischen Vollstreckungs- und Konkursgesetzes (İcra ve İflas Kanunu, İİK) geregelt.

Ein Gläubiger, dessen titelloses Vollstreckungsverfahren durch einen fristgerechten Widerspruch gestoppt wurde, kann nach allgemeinen Vorschriften klagen, das Bestehen der Forderung beweisen und die Aufhebung des Widerspruchs verlangen.

Wichtig: Das Gericht prüft nicht nur, ob der Widerspruch berechtigt war. Auch das tatsächliche Bestehen der Forderung ist Gegenstand des Verfahrens.

Welche Frist gilt?

Der Gläubiger muss die Klage innerhalb eines Jahres ab Zustellung des Widerspruchs erheben. Diese Frist nach Art. 67 ist eine Ausschlussfrist (hak düşürücü süre).

Der Fristablauf lässt die Forderung selbst nicht erlöschen. Der Gläubiger kann aber dasselbe Vollstreckungsverfahren nicht mehr über die Aufhebung des Widerspruchs fortsetzen.

In der Praxis ist daher nicht nur das Datum des Widerspruchs, sondern vor allem das Datum der Zustellung an den Gläubiger genau zu verfolgen.

Welches Gericht ist zuständig?

Obwohl die Klage aus einem Vollstreckungsverfahren hervorgeht, wird sie nicht vor dem Vollstreckungsgericht verhandelt.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aus dem die Forderung stammt. In Frage kommen das allgemeine Zivilgericht, das Handelsgericht, das Friedensgericht, das Verbrauchergericht oder das Arbeitsgericht.

Damit unterscheidet sie sich von der Beseitigung des Widerspruchs (itirazın kaldırılması), die beim Vollstreckungsgericht beantragt wird.

Pflichtmediation und Frist

Je nach Streitigkeit kann vor Klageerhebung eine Pflichtmediation erforderlich sein.

Wird die Mediation eingeleitet, ist die einjährige Frist gehemmt. Nach Abschluss der Mediation läuft sie dort weiter, wo sie stehen geblieben ist. Die Zeit der Mediation geht also nicht zulasten des Gläubigers.

Beweis der Forderung

Die Einleitung der Vollstreckung beweist für sich genommen nicht, dass die Forderung besteht.

Der Gläubiger muss sie nach den allgemeinen Beweisregeln nachweisen. Verträge, Rechnungen, Bankunterlagen, Handelsbücher, Kontokorrentauszüge und weitere Beweismittel werden entscheidend.

Der Schuldner kann seinerseits vortragen, dass die Schuld nie entstanden, bezahlt oder erloschen ist oder dass der Betrag nicht stimmt.

Vor der Vollstreckung sollte man sich deshalb nicht nur fragen, ob man einen Anspruch hat, sondern auch, wie man ihn notfalls beweist.

Entschädigung je nach Ausgang

Die Folgen beschränken sich nicht auf die Fortsetzung der Vollstreckung. Auch Entschädigungen können anfallen.

Vollstreckungsverweigerungsentschädigung

Hat die Klage Erfolg und war der Widerspruch unbegründet, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers eine Vollstreckungsverweigerungsentschädigung (icra inkâr tazminatı) gegen den Schuldner zusprechen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Entscheidend ist dabei, ob die Forderung liquide ist. Der Klageerfolg allein reicht nicht aus.

Entschädigung wegen Bösgläubigkeit

Wird die Klage abgewiesen, kann eine Entschädigung zugunsten des Schuldners in Betracht kommen. War der Gläubiger bei Einleitung der Vollstreckung bösgläubig und beantragt der Schuldner es, kann eine Entschädigung wegen Bösgläubigkeit (kötü niyet tazminatı) gegen den Gläubiger zugesprochen werden.

Der Unterschied ist wichtig: Für die erste Entschädigung kommt es auf die Bösgläubigkeit des Schuldners nicht an. Für die zweite muss der Gläubiger bösgläubig gewesen sein. Eine Klageabweisung allein beweist das nicht.

In beiden Fällen ist ein Antrag erforderlich. Das Gericht spricht keine Entschädigung von Amts wegen zu.

Worauf ist in der Praxis zu achten?

Erstens: die einjährige Ausschlussfrist. Das Datum der Kenntnisnahme und das Datum der Zustellung dürfen nicht verwechselt werden.

Zweitens: Aufhebung und Beseitigung des Widerspruchs sind verschiedene Wege. Zuständigkeit, Frist und Prüfungsumfang unterscheiden sich.

Drittens: Entschädigungen folgen nicht automatisch aus Erfolg oder Abweisung der Klage. Art und Liquidität der Forderung sowie die Absichten der Parteien sind entscheidend.

Fazit

Auf den ersten Blick dient die Klage nur dazu, eine gestoppte Vollstreckung fortzusetzen. In der Praxis erfordert jede Streitigkeit eine eigene rechtliche Bewertung.

Rechtsverhältnis, Beweisführung, Frist, Zuständigkeit, Prozessvoraussetzungen und Entschädigungsfolgen hängen vom Einzelfall ab. Entscheidungen bei Einleitung der Vollstreckung wirken sich direkt auf die spätere Klage aus.

Deshalb sollte das Verfahren von Beginn an ganzheitlich betrachtet werden.

Wenn Sie Unterstützung im Rahmen unserer Rechtsberatung beim Forderungseinzug oder bei einem bestrittenen Vollstreckungsverfahren in der Türkei benötigen, schreiben Sie uns.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Klage auf Aufhebung des Widerspruchs?

Ein Jahr ab Zustellung des Widerspruchs an den Gläubiger. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Wird eine Pflichtmediation durchgeführt, ist die Frist während der Mediation gehemmt und läuft danach weiter.

Welches Gericht ist zuständig?

Nicht das Vollstreckungsgericht. Zuständig ist je nach zugrunde liegendem Rechtsverhältnis das allgemeine Zivilgericht, das Handelsgericht, das Friedensgericht, das Verbrauchergericht oder das Arbeitsgericht.

Was unterscheidet sie von der Beseitigung des Widerspruchs (itirazın kaldırılması)?

Die Beseitigung des Widerspruchs wird beim Vollstreckungsgericht beantragt und stützt sich auf bestimmte Urkunden. Die Aufhebung des Widerspruchs ist eine vollwertige Klage vor dem zuständigen Gericht, in der die Forderung mit allen Beweismitteln nachgewiesen werden kann.

Wann wird eine Vollstreckungsverweigerungsentschädigung zugesprochen?

Wenn die Klage Erfolg hat, der Widerspruch unbegründet war und die Forderung liquide ist, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers eine Entschädigung (icra inkâr tazminatı) gegen den Schuldner zusprechen. Der Klageerfolg allein genügt nicht.

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Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Jeder Fall muss nach seinen eigenen Umständen beurteilt werden. Maßgeblich ist das türkische Recht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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